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Informationen für Verbraucher zur Verpackungsverordnung und dem Verpackungsgesetz (§ 9 VerpackG)

Spardosenshop Warengalerie

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem von Zentek Vertragsnummer: 05468 angeschlossen.

Eine Bestätigung über die Teilnahme am Dualen System Zentek für Verkaufsverpackungen gemäß §6 VerpackV finden Sie unter dem obigen Link, oder nutzen Sie den nachfolgenden Link- Button.

Bestätigung über die Teilnahme am Dualen System Zentek  

 

Aktuell seit dem Jahr 2019.

Das neue Verpackungsgesetz (§ 9 VerpackG), gültig seit dem 1. Januar 2019 löst die Verpackungsverordnung ab.

Unsere Registrierungsnummer für das neue Verpackungsgesetz (§ 9 VerpackG)
im  LUCID der
Zentralen Stelle Verpackungsregister - Hersteller lautet:

DE5194629994714

Die Registrierung wurde am 23.01.2020 über die Registerdatenbank  LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister übermittelt.

 

Weitere Informationen zur Verpackungslizenzierung  VerpackG

Sobald eine Verpackung ihren Zweck erfüllt hat, muss sie zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt werden. Verantwortlich hierfür ist derjenige, der sie in Umlauf gebracht hat. Zur Erfüllung dieser gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortung, sind Hersteller, Händlern und Vertreibern von Verpackungen verpflichtet diese zu "lizenzieren", d.h. an einem sogenannten "dualen System" (Rücknahmesystemen für gebrauchte Verpackungen) zu beteiligen. Der Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Teilnahme an einem dualen System ist der zuständigen Behörde ("Zentrale Stelle Verpackungsregister") im Rahmen der Registrierung vorzulegen. Die Liste der Unternehmen, die einen Nachweis über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung erbracht haben, ist in einem elektronischen Register im Internet für jeden einzusehen.

 

Verpackungsregister / Zentrale Stelle

Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde für Hersteller, Vertreiber und Online-Händler eine neue Pflicht zur Registrierung eingeführt. Jeder Hersteller muss zukünftig vor dem Verkauf verpackter Waren registriert sein. Die Registrierung ist bei der hierfür neu geschaffenen Behörde  Zentrale Stelle Verpackungsregister zu beantragen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister vergibt dabei nach erfolgreicher Registrierung jedem Verpflichteten eine eigene Registrierungsnummer. Ziel der Zentrale Stelle Verpackungsregister ist es, zukünftig die wettbewerbsgerechte Umsetzung des VerpackG zu gewährleisten. Sie soll sicherstellen, dass sämtliche Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, ordnungsgemäß zurückgenommen und recycelt werden. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister prüft hierzu auch, ob alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen ihren gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen. Neben der Registrierung müssen daher alle Verpflichteten die von ihnen in Verkehr gebrachten Mengen an Verpackungen melden und die Beteiligung an einem dualen System nachweisen. Hier geht es zur "
Zentrale Stelle Verpackungsregister".